Mit der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge vom 23. April 2009 verpflichtet die EU öffentliche Auftraggeber zukünftig die Energie- und Umweltauswirkungen, einschließlich des Energieverbrauchs, der C02-Emissionen und bestimmte Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer zu berücksichtigen.
Dies kann entweder durch die Festlegung von technischen Spezifikationen oder in Form von energie- und umweltbezogenen Zuschlagskriterien erfolgen.
In der Novelle 2009 des österreichischen Bundesvergabegesetzes findet diese Richtlinie bereits Entsprechung.