![](https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjrfwCvYQ90CfWss1YT0-QwYhqt1_AI8T11mWQYbS_tYqP6QZm9oYILVdsNJCo4odZRM4KSvyKB2g55cQVj7yeMLOKeU09PKeONsWrJt1n6ZX8RhIocKplUHUbgeHOusFpum7OGt578NUNq/s320/nachhaltigkeit.bmp)
a) nur noch Produkte der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse (z.B. Bürogeräte) beschafft werden, die das erforderliche Leistungsprofil aufweisen;
b) bei Ausschreibungen, möglichst die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ verwendet werden;
c) der Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier auf mindestens 90 % in 2015 gesteigert werden;
d) die Energieeffizienz der Fuhrparks soll verbessert werden. Bei der Beschaffung handelsüblicher Dienstwagen wird ein durchschnittlicher Emissionswert der Dienstwagenflotte von 130 g CO2/km bis zum Jahr 2015 angestrebt;
e) bei geeigneten Ausschreibungen als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit von Bietern eine Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystem (EMAS und ISO 14001 oder nach gleichwertigen Standards) abgefragt werden;
Das Programm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ finden Sie hier.