25.08.10

Nachweiserleichterung bei Lampenbeschaffung

Neue Informationsvorschriften auf EU-Ebene erleichtern den Nachweis der technischen Eigenschaften von Lampen.

Um die Auswahl qualitativ hochwertiger Produkte für unterschiedliche Anwendungszwecke zukünftig zu erleichtern, müssen die Hersteller ab September 2010 nach neuem EU-Gesetz in den Produktinformationen, insbesondere auch auf den Produktverpackungen umfassende Qualitätsinformationen angeben. Zu Orientierung soll hier ein kurzer Überblick über die Neuerungen gegeben werden.

Die Abbildung zeigt ein Beispiel einer neuen Lampenverpackung, wie sie ab September 2010 im Handel zu finden sein wird. Zusätzlich zur klassischen Watt-Angabe, die ja nur besagt, wie groß der Energiebedarf (die Leistungsaufnahme) der Lampe ist, wird zukünftig vor allem auch angegeben wie viel Licht eine Lampe produziert. Die technische Bezeichnung für diesen so genannten Lichtstrom, der entscheidend dafür ist wie hell eine Lampe leuchtet ist Lumen (abgekürzt lm).

Weitere Details siehe: www.topprodukte.at
Bildquelle: FEEI